Wenn Mitarbeiter posten, kann das Probleme geben

Ein Posting ist schnell abgesetzt - und kann unangenehme Folgen haben. Eine Social Media Richtlinie kann hier zur Sicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen beitragen.

Ein Posting ist schnell abgesetzt – und kann unangenehme Folgen haben. Eine Social Media Richtlinie kann hier zur Sicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen beitragen.

In vielen Unternehmen freut man sich, wenn Mitarbeiter Unternehmensnachrichten und -ereignisse auf ihren facebook-Seiten posten. Oder gar einen eigenen Youtube-Kanal betreiben, in dessen Namen der Firmenname wie selbstverständlich vorkommt. Das zeugt von Engagement und erfreut das Management.

Doch Vorsicht: Im Rahmen der Beratung von Avandy erleben wir es immer wieder, dass Mitarbeiter bedenkliche Inhalte posten, die sogar rechtliche Konsequenzen haben können – oder dass Mitarbeiter inzwischen keine Mitarbeiter mehr sind und trotzdem Zugriff auf Social Media-Kanäle haben.

facebook-Postings von Mitarbeitern

Zum Beispiel haben wir einen Kunden, der seine Mitarbeiter dazu ermutigt, für jede Filiale eine eigene facebook-Seite zu erstellen und redaktionell zu betreuen. Wir sind für die Unternehmens-facebook-Seite zuständig und beobachten natürlich täglich, was in den Filialen so passiert.

Dabei fällt auf, dass die Mitarbeiter eifrig geklaute Bilder posten, die sie sich im Internet heruntergeladen haben. Da gibt es Grüße zu Ostern, zum Valentinstag oder zum Neuen Jahr, die allesamt mit illegal genutzen Bildern garniert werden. Manche Postings sind auch so garnicht „PREMIUM“ – das Marktsegment, dass von unserem Kunden besetzt wird. Manche Posts strotzen vor Rechtschreibfehlern, manchmal ist auch die Grammatik ein Problem. Welchen Eindruck macht das über ein Unternehmen, das hochpreisige Objekte verkauft und sich in einem gnadenlosen Wettbewerb befindet?

Alles, was gepostet oder sonst kommuniziert wird, zahlt auf die Marke ein. Ein externer Besucher der facebook-Seiten kann nicht unterscheiden, ob ein Posting vom Mitarbeiter Müller nach Feierabend und mit besten Absichten erstellt wurde, oder ob es sich um ein offizielles Firmenposting handelt. Unabhängig davon, dass wegen der gestohlenen Bilder Abmahnungen drohen, ist der lasche Umgang mit diesen Posts ein Problem.

Ehemalige Mitarbeiter mit eigenen Kanälen

Dass Mitarbeiter ein Unternehmen auch mal verlassen, kann passieren. Wenn dies im Guten geschieht, kann man normalerweise mit dem Mitarbeiter auch über Social Media Aktivitäten sprechen und die Übertragung oder Löschung von Posts erwarten.

Bei einem unserer Kunden waren wir zur Präsentation der Social Media Aktivitäten und zur Vorstellung eines Social Media Entwicklungsplanes eingeladen. Natürlich haben wir uns darauf vorbereitet und dabei einen Youtube Kanal entdeckt, der zwar klar auf das Unternehmen bezogen war, aber kein offizieller Kanal war.

Diesen Kanal kannte man im Unternehmen nicht – und das Bestürzende war, dass der Mitarbeiter, der unter der Nutzung des Marken- und Unternehmensnamens Videos hochgeladen hatte, inzwischen das Unternehmen verlassen und beim Wettbewerb angefangen hatte.

Es wurde entschieden, dass der ehemalige Mitarbeiter angesprochen und gebeten werden sollte, den Kanal zu löschen.

Nur ein kontinuierliches Monitoring kann solche Überraschungen vermeiden helfen. Wenn das Unternehmen Mitarbeiter im Namen des Unternehmens posten oder Videos verbreiten lässt, muss spätestens beim Verlassen des Unternehmens überprüft werden, ob die Mitarbeiter noch Zugang zu Social Media Kanälen haben.

In einem anderen Fall hatte der ehemalige Geschäftsführer des Kunden noch Zugang zum Xing-Profil des Unternehmens, da dieses personengebunden ist und über seinen Xing-Account angelegt worden war. Hier muss man dann an Xing direkt herantreten und ein Formular ausgefüllt und mit Firmenstempel versehen einsenden, um wieder Zugriff auf das Firmenprofil zu erhalten. Erschwernis für Agenturen: Der Übernehmende sollte bei dem Unternehmen, für das das Profil angelegt ist, arbeiten.

Auch private Postings können gefährlich sein

Gestern sah ich auf facebook einen Post, der folgendes sagte:

Wie gut, dass wir alle Dummheiten gemacht haben als wir jung waren. Es gibt nämlich keine Handy-Fotos davon

Heute ist das anders. Überall wird fotografiert und nur allzuschnell wird man beim bierseeligen Partytreiben erwischt. Manche posten sogar selbst solche Bilder, die – wenn sie nur peinlich genug sind – auch gerne geteilt werden und so dauerhaft der Öffentlichkeit erhalten bleiben.

In der hitzigen Diskussion über das aktuelle Flüchtlingsthema wird auch mal schnell ein Posting abgesetzt, welches vielleicht nicht ganz so hart gemeint war, wie es sich jetzt bei facebook liest.

Wer ein Profil hat, in dem auch über den Arbeitgeber gepostet wird, sollte sich jedes, wirklich jedes  Posting genau überlegen. Besser noch: Man trennt das berufliche Profil komplett vom privaten Profil.

Es gibt viele Beispiele, wie vermeindlich lustige Twitter-Tweets oder facebook-Posts dazu geführt haben, dass sich Arbeitgeber von den schreibenden Mitarbeitern getrennt haben.

Social Media Richtlinien einführen

Noch vor 10 Jahren gab es eine One-Voice-Strategie in vielen Unternehmen. Allein die Öffentlichkeitsarbeit und die Unternehmensführung war befugt, Aussagen für das Unternehmen zu treffen. So garantierte man eine Stimme nach draußen.

Das ist in Zeiten von Social Media bei vielen Unternehmen von einer vielstimmigen Kakophonie abgelöst worden, die erhebliche Gefahren birgt.

Unser Vorschlag: Es müssen Regeln aufgestellt werden, die eine Qualität und Rechtssicherheit der von Mitarbeitern verfassten Beiträge garantieren. Ein Social Media Guide ist bei diesem Kunden längst überfällig und wird von uns bereits seit Jahren immer wieder angeboten.

Die Umsetzung scheitert bislang an den Kosten, dabei sind diese geringer als die Abmahngebühren, die früher oder später auf das Unternehmen zukommen werden. Wieviel potenzielle Kunden durch schlechte Posts verschreckt wurden, erfasst leider keine Statistik – dabei sind bei diesem Kunden schon ein, zwei Kunden für Umsätze im Millionen Euro-Bereich gut.

Social Media Richtlinien durchsetzen

Ist der Wildwuchs erstmal entstanden, muss die Durchsetzung der Social Media Richtlinien auch tatsächlich gelebt werden. Das bedeutet, dass die Social Media Verantwortlichen auf jeden Verstoß gegen die Richtlinien reagieren und mit den betroffenen Mitarbeitern sprechen müssen. Das geht natürlich nur, wenn Zeit für Social Media Monitoring aufgewendet wird – denn sonst können Verstöße auch längere Zeit unentdeckt bleiben.

This entry was posted in Social Media Tipps and tagged , , , , , , , , . Bookmark the permalink.

Kommentar hinterlassen